Aktuelle Änderungen im berufsgenossenschaftlichen Arbeitsrecht:
Der DGUV Grundsatz 308-001 „Qualifizierung und Beauftragung der Fahrerinnen und Fahrer von Flurförderzeugen…“ wurde zuletzt in 2022 geändert.
Damit sollte u.a. auch dem TRBS 1116 bereits Rechnung getragen werden; wesentliche Änderungen waren u.a. Qualifizierungspflicht in Theorie und Praxis für die tatsächlich eingesetzten Flurförderzeuge.
Es werden im TRBS 1116 bereits die ausbildungspflichtigen Flurförderzeuge veröffentlicht. Diese sind dort:
- Flurförderzeuge mit Fahrersitz,
- Flurförderzeuge mit Fahrerstand,
- Flurförderzeuge, die durch Mitgänger geführt werden,
Es hatte aber die Gliederung der Qualifizierung in drei Stufen (Teil 1: Allgemeiner Teil, Theorie und Praxis; Teil 2: Zusatzqualifizierung, Theorie und Praxis; Teil 3: betriebliche Qualifizierung) Bestand.
Jetzt wird dieser Qualifizierungsgrundsatz aber grundsätzlich geändert!
…wann kommt der neue/geänderte DGUV Grundsatz 308-001?
Der überarbeitete DGUV Grundsatz 308-001 liegt aktuell als Entwurf vor.
Die Kommentierungsphase lief bis zum 22. August 2026. Die finale Veröffentlichung und damit die verbindliche Umsetzung erfolgt aller Voraussicht nach im ersten Quartal 2027.
Was ändert sich durch den neuen Grundsatz?
Die bisherigen Stufen 1 und 2 werden aufgegeben. Stattdessen sieht die DGUV FFZ-Typ-bezogene Module vor. Dadurch wird die Qualifizierung stärker am tatsächlich eingesetzten Flurförderzeug ausgerichtet.
Ist der bisherige Befähigungsnachweis weiterhin gültig?
Nicht automatisch; entscheidend ist, ob die bisherige Qualifizierung vollständig, nachvollziehbar und passend zum eingesetzten Flurförderzeug ist. Deshalb sollten Unternehmen bestehende Bedienausweise und Beauftragungen prüfen.
Der neue DGUV Grundsatz 308-001 betrifft nicht nur Bedienpersonal. Personen, die Qualifizierungen durchführen, rücken aufgrund steigender Anforderungen auch stärker in den Fokus.
Was bedeutet das für Unternehmen – was müssen Unternehmen prüfen?
- die Eignung der Qualifizierenden
- die Dokumentation der Qualifizierungen
- die Inhalte der Theorie- und Praxis-Qualifizierungen
- die Aktualität des Bildungsanbieters
- interne Qualifizierungsprozesse
Warum?
Wenn Qualifizierungen nicht richtig aufgebaut sind, kann das im Ernstfall zu rechtlichen Unsicherheiten (Garantenstellung Unternehmer) führen. Unternehmen sollten deshalb darauf achten, dass Qualifizierungen fachlich fundiert, praxisnah und passend zum jeweiligen Flurförderzeug durchgeführt werden.
Was bedeutet das für bestehende „Staplerscheine“ bzw. Bedienausweise?
Bestehende Berechtigungen (Bedienausweis/Beauftragung) bleiben erhalten, wenn die Überprüfungen ergeben haben, dass diese für die tatsächlich genutzten FFZ ausreichend sind und dies dokumentiert ist. Die jährliche Unterweisung muss natürlich entsprechend ausgestaltet werden.
Entscheidend ist hier also, ob die bisherige Qualifizierung nachvollziehbar, vollständig und passend zum eingesetzten Flurförderzeug ist.
Das sollten Sie prüfen:
- Für welche Flurförderzeuge liegen Bedienausweise und Beauftragungen vor?
- Passen die Nachweise zu den tatsächlich eingesetzten FFZ-Typen?
- Wurden Theorie und Praxis nachvollziehbar dokumentiert?
- Gibt es Beschäftigte, die bisher nur eingewiesen oder unterwiesen wurden?
- Sind schriftliche Beauftragungen vorhanden und aktuell?
Was sollten Unternehmen jetzt tun?
Nutzen Sie die aktuelle Phase, um Ihre Qualifizierungen strukturiert zu prüfen. Dafür müssen Sie nicht den gesamten Grundsatz im Detail auswerten. Wichtig ist zunächst ein klarer Überblick über verwendete/bereitgestellte FFZ-Typen, beauftragte Bedienpersonen und Nachweise.
Welche nächsten Schritte empfehlen wir?
- 1. Flurförderzeuge erfassen
Welche FFZ-Typen werden in Ihrem Unternehmen eingesetzt? - 2. Bedienpersonal zuordnen
Wer nutzt welche Flurförderzeuge? - 3. Berechtigungen prüfen
Welche Qualifizierungen, Unterweisungen und Beauftragungen liegen vor? - 4. Lücken erkennen
Wo passen Berechtigung und FFZ-Einsatz noch nicht zusammen? - 5. Qualifizierungsbedarf planen
Welche Personen benötigen künftig eine passende Qualifizierung? - 6. Beratung nutzen
Klären Sie offene Fragen frühzeitig mit uns ab, um gut vorbereitet zu sein.
Was wird sich ändern?
Die Gliederung (Ausbildung in drei Stufen) wird ab 1. Quartal 2027 u.a. wegfallen. Statt der Stufen 1 und 2 ist dann eine modulare Qualifizierung vorgeschrieben, die sich an den neun spezifischen Flurförderzeugtypen orientiert; Stufe 3 hat Bestand.
Diese Flurförderzeugtypen/Qualifizierungsmodule sind:
- Frontgabelstapler
- Schubmaststapler
- Mitnahmestapler
- Drei-Seiten-Stapler
- Vertikalkommissionierer
- Horizontalkommissionierer
- Niederhub-Mitgängerflurförderzeuge mit klappbarer Plattform
- Hochhub-Mitgängerflurförderzeuge
- Niederhub-Mitgängerflurförderzeuge
- Schlepper und Routenzüge
Ebenfalls ist dann die Dauer der Qualifizierungsmodule vorgeschrieben; für die Dauer der praktischen Qualifizierung werden Richtzeiten pro Teilnehmer vorgegeben!
Die praktische Qualifizierung muss im Verhältnis
1 (Ausbilder) : 1 (Gabelstapler) : 6 (Teilnehmer)
erfolgen! Das bedeutet, ist die Gruppe der zu Qualifizierenden größer als sechs Teilnehmer, werden entsprechend weitere Gabelstapler und weitere Qualifizierende (Ausbilder) benötigt.
mehr Teilnehmer = mehr Gabelstapler und mehr Ausbilder!
Die theoretische Qualifizierung kann zukünftig durch Unterricht in Präsenz, in einem live-online-Training oder mit einem elektronischen Lernsystem erfolgen.
Die praktische Qualifizierung muss in Präsenz erfolgen; evtl. ergänzt durch Simulatoren.
Natürlich gibt es noch weitere Änderungen im neuen DGUV Grundsatz 308-001, auch in Bezug auf die TRBS 1116, TRBS 2111.
Die Termine für unsere Fortbildungsseminare für „Ausbilder der Flurförderzeugfahrer“ zu o.g. Themen sind:
16.-17.11.2026, 14.-15.12.2026, 11.-12.01.2027, 18.-19.01.2027
jeweils mit Erwerb der Ausbilder-Zusatzqualifikation (sicherheitstechnische Fachkunde) für Schubmaststapler, LKW-Mitnahmestapler, Horizontalkommissionierer.
Zusätzlich bieten wir diese Fortbildung auch zweimal als online-Fortbildung (zoom) an; ohne Zusatzqualifikation, da keine Praxis!
26.11.2026 + 04.01.2027
Die Kosten betragen für die Präsenzfortbildung netto € 895,-/TN zzgl. anteilige Maschinengebühr; Kosten online-Fortbildung netto € 495,-/TN.
Durchführungsort Präsenzfortbildung: Moers oder Duisburg
Sofern Interesse besteht, an dieser Fortbildung teilzunehmen, bitten wir um kurzfristige Kontaktaufnahme. Da auch bei diesen Seminaren die Teilnehmerzahl begrenzt ist, empfehlen wir, dies dann wirklich schnell zu tun!
Das gilt natürlich ebenso für den Fall, das die Fortbildung als inhouse-Fortbildung durchgeführt werden soll. Hier gilt allerdings eine Mindestteilnehmerzahl von vier Teilnehmern. Preis für inhouse-Fortbildung netto € 895,-/TN, zzgl. Fahrtkosten (gefahrene KM € 1,00/KM, Fahrzeit € 55,-/Std) und ggfls. Hotel (Ü/VP).
Kompaktseminare
Zweimal pro Jahr bieten wir jetzt auch Ausbilderseminare in Kompaktform an.
Zielgruppe sind Fachkräfte für Arbeitssicherheit und „gestandene“ Ausbilder für kraftbetriebene Arbeitsmittel, die bereits erfolgreich als Ausbilder arbeiten und somit bereits über Erfahrung/Kenntnisse im Fachgebiet Arbeitsrecht/Arbeitssicherheit und auch in der Ausbildung verfügen.
Die zusätzliche Besonderheit ist hier, dass Teilnehmer dieses neuen Ausbilderseminarkonzeptes sich bereits im Vorfeld eigenständig in die Fachkunde einarbeiten müssen und auch die jeweilige Fachkundeprüfung „Lehrprobe“ und den „freien Vortrag“ bereits erarbeitet haben, wenn sie zum Seminar „stoßen“.
Dadurch fallen im Seminar vor Ort nur zwei Präsenztage an.
Kosten pro Teilnehmer: € 1.495,-
Termine finden Sie hier: aktuelle Termine.
