Anforderungen für Ausbilder Seminare

Detail Informationen zu Ihrem ISM Ausbilder Seminar.

1. Allgemeine Voraussetzung

Allgemeine Voraussetzung, die die Teilnehmer für die Ausbildung der Gabelstaplerausbilder / Kranausbilder / Hubarbeitsbühnenbediener-/ Ladungssicherungsausbilder nach den gesetzlichen sowie den Vorgaben der DGUV (BGB, MRL, MBRL, ProdSG, ArbSchG, ArbSiG, BetrSichV; Stapler/Teleskopstapler : DGUV Grundsatz 308-001, 308-009 DGUV Vorschrift 68, Kran: DGUV Grundsatz 309-003, DGUV Vorschrift 52, Hubarbeitsbühnen: DGUV Regel 100-500, DGUV Grundsatz 308-008, Ladungssicherung: VDI 2700 ff) erfüllen sollten:

Der/die TeilnehmerIn ist mind. 24 Jahre alt, verfügt bereits über zwei Jahre Erfahrung im Umgang oder Einsatz von Staplern/Kranen/ Hubarbeitsbühnen/Ladungssicherung,
hat selbst eine erfolgreiche Ausbildung zum/r FahrerIn von Flurförderzeugen / Kranfahrer / Hubarbeitsbühnenbediener / Ladungssicherung absolviert,
ist als MeisterIn oder in einer mindestens vierjährigen Tätigkeit in gleichwertiger Funktion aktiv. TeilnehmerIn ist also befähigt, Ausbildungskonzepte zu erstellen, Fachkenntnisse zu vermitteln, eine Gruppe durch einen Lehrgang zu führen; dies gilt also beispielsweise für IHK-geprüfte AEVO-Ausbilder, Meister, Ingenieure, Fachkräfte für Arbeitssicherheit oder selbstverständlich auch Lehrer bzw. Fahrlehrer.

Hier ist der Anspruch der Berufsgenossenschaften begründet und damit ist bei entsprechender Umsetzung auch die Anerkennung gegeben:

Ausbilder für Staplerfahrer/Kranfahrer/Hubarbeitsbühnenbediener müssen selbst als Gabelstaplerfahrer/Kranfahrer/ Hubarbeitsbühnenbediener und auch als Ausbilder geeignet und ausgebildet sein: damit ist beispielsweise die AEVO-Ausbildung gemeint, die z.B. im Rahmen einer Meisterausbildung erfolgt.
Fahrlehrer oder Lehrer allgemein erfahren im Rahmen ihrer Ausbildung beispielsweise ebenso eine pädagogische Ausbildung, sind also auch entsprechend geeignet und ausgebildet. Bei einer entsprechenden beruflichen Tätigkeit ist dies ebenso im Einzelfall als erfüllt anzusehen. Es ist natürlich auch möglich, die Fahrer-/Bedienerausbildung bei Bedarf gleichzeitig im Seminar durchzuführen.

Die Kranausbildung findet an einem Brücken-, Schwenkarmkran und/oder an verschiedenen LKW-Ladekranen statt; Hubarbeitsbühnenausbildung an Scheren- und Teleskophubarbeitsbühnen(mobile und/oder LKW-Teleskopbühne), auch hier ist bei Bedarf die Fahrerausbildung im Seminar möglich.

Bei „inhouse-Seminaren“ (die wir i.Ü. sehr empfehlen!) findet die praktische Ausbildung an den Arbeitsmitteln (Kran/Gabelstapler/Hubarbeitsbühne) in Ihrem Unternehmen statt.

Es gilt hier also eindeutig, unser Seminar ist ein Teil des Befähigungsnachweises, der erbracht werden muss, damit die Vorgaben der BG als erfüllt angesehen werden können.
Erst bei Vorliegen aller o.g. Voraussetzungen kann man als Ausbilder für Staplerfahrer/Kranfahrer/Hubarbeitsbühnenbediener tätig werden.

Man kann also durchaus mit diesem Seminar beginnen und andere Teile (z.B. die AEVO-Ausbildung oder die Gabelstaplerfahrer-/Kranführer-/Hubarbeitsbühnenbedienerausbildung) später bzw. zeitgleich absolvieren.

Das sind die Kriterien der BG, denen wir in vollem Umfang nachkommen und damit ist unser Ausbilderseminar natürlich auch der geforderte Nachweis über die Teilnahme an einem Seminar für Gabelstapler-/Kran-/Hubarbeitsbühnenausbilder; das Bestehen der Prüfungsteile natürlich vorausgesetzt!

2. Teilnehmeranzahl

Inhouse-Schulung min. 2, max. 8 Teilnehmer (Ausnahmen auf Anfrage möglich);

Externe Schulung max. acht Teilnehmer/Schulung

3. Lehrgangsinhalte

Flurförderzeugführer

Rechtliche Grundlagen, Unfallgeschehen, Aufbau und Funktion von Flurförderzeugen und Anbaugeräten, Antriebsarten, Standsicherheit, Betrieb allgemein, Regelmäßige Prüfung, Umgang mit Last, Sondereinsätze, Verkehrsregeln / Verkehrswege, Abschlussprüfung, Praktische Übungen am Gabelstapler, Fahrübungen nach DGUV G 308-001 bzw. 308-009, theoretische und praktische Ausbildung und Prüfung nach DGUV V 68 und DGUV G 308-001/308-009.

Kranführer

Rechtliche Grundlagen, Unfallgeschehen, Arten, Aufbau und Funktion von Kranen, Betrieb allgemein, Regelmäßige Prüfung, Umgang mit Last, Anschlagarten u.-mittel, Abschlussprüfung, Praktische Übungen am Kran, Fahrübungen nach DGUV G 309-003, theoretische und praktische Ausbildung und Prüfung nach DGUV V 52 und DGUV G 309-003.

Hubarbeitsbühnen

Rechtliche Grundlagen, Unfallgeschehen, Arten, Aufbau und Funktion von Hubarbeitsbühnen, Betrieb allgemein, Regelmäßige Prüfung, Umgang in den unterschiedlichen Einsatzgebieten, Abschlussprüfung, Praktische Übungen an Hubarbeitsbühnen, Fahrübungen nach DGUV G 308-008, theoretische und praktische Ausbildung und Prüfung nach DGUV R 100-501, 2.8 und DGUV G 308-008.

Ladungssicherung

Unfallgefahren und die rechtliche Verantwortung/Grundlagen für Transport und Ladungssicherung, Physikalische Grundlagen zur Ladungssicherung, Fahrzeugaufbauten und deren Festigkeiten, Zurrmittel und Zurrpunkte, Eigenschaften der Ladung, Arten der Ladungssicherung, Ermittlung der erforderlichen Sicherungskräfte, Arbeitsanweisungen zur Ladungssicherung, praktische Durchführung von Ladungssicherungsmaßnahmen an betriebsüblichen Beispielen (praktische Übungen), Vorgehensweise bei speziellen Ladungssicherungsfällen, theoretische und praktische Ausbildung und Prüfung nach VDI 2700.

Lehrgangsinhalt »Ausbildung der Ausbilder« für Gabelstaplerfahrer, Kran, Hubarbeitsbühnen und Ladungssicherung zusätzlich zu o.g. fachspezifischen Einheiten:

Rechtliche Grundlagen; Maschinenrichtlinie, Maschinenbenutzungsrichtlinie, Produktsicherheitsgesetz, Haftung, Betriebssicherheitsverordnung, Arbeitsschutz- und Arbeitssicherheitsgesetz, Stoffsammlung und Stoffreduzierung, Erstellung von Ausbildungsplänen, Unterweisungen, Unterweisungsmethoden, Einsatz von Medien, Lernerfolgskontrollen, praktische Lehrproben, theoretische und praktische Prüfungen, fahrpraktischer bzw. praktischer Unterricht.

4. Lehrgangsdauer, -termine

Fünf Tage für die Ausbilder, jeweils 8 Unterrichtseinheiten täglich. Genaue Anfangs- und Endzeiten nach Absprache. Eine kombinierte Ausbildung (z.B. Staplerfahrer- und Kranfahrerausbilder)ist möglich, Details dazu erhalten Sie gern auf gesonderte Nachfrage.

5. Lehrgangskosten, -zahlung + -ort

Für Stapler- /Kranfahrer- /Hubarbeitsbühnenbediener- /Ladungssicherungsausbilder:

Externe Schulung Schulungsbereich ISM

Standort BEW Duisburg:

€2.350 pro Teilnehmer zzgl. ges. MwSt.

 

Die vorgenannten Lehrgangskosten sind netto, d.h. die ges. Mehrwertsteuer in Höhe von z.Zt. 19% kommt dazu. Seminarunterlagen und Prüfungen (Theorie + Praxis) sind ebenso inbegriffen wie Getränke sowie Mittagessen/Snacks in den Pausen.

Lediglich Maschinenbenutzungsgebühren (Flurförderzeuge, Brückenkran, Hubbühnen- und Fahrzeugladekranausbildungen) kommen nach Aufwand anteilig hinzu.

 

Inhouse Schulung, bundesweit

2-4 Teilnehmer: €2.350 pro Teilnehmer zzgl. ges. MwSt. (Ausnahme 1 Teilnehmer: € 3.950),),
Preise für Gruppenbuchungen:

Teilehmerzahl

Gesamtpreis

Preis
pro Person €

5 Personen9.7501.950,00
6 Personen9.7501.625,50
7 Personen13.7501.964,29
8 Personen13.7501.718,75

Ausnahmen (Teilnehmeranzahl: 1 3.950 € ) sind auf Anfrage möglich.
Geräte/Arbeitsmittel sowie Schulungsraum ist durch Auftraggeber kostenfrei zu stellen.

Inhouse-Schulung mehr als 50 KM Entfernung vom Standort Duisburg: zzgl. Kosten für Unterbringung und Verpflegung der Dozenten (Ü/VP nach Aufwand) + Reise-/Fahrzeit € 65,-/Std + KM-Pauschale (1€/KM).

Die Zahlung der jeweiligen Kursgebühr erfolgt nach Rechnungslegung, jedoch spätestens bis 7 Tage vor Ausbildungsbeginn.

Kurse zum Thema Ladungssicherung ( Lagermitarbeiter und/oder Ladungssicherungsverantwortliche), Hubarbeitsbühnen ( Bediener) und Gefahrgut sind ebenfalls in unserem Seminarangebot; bei Interesse sprechen Sie uns bitte an.

Anmeldung und weitere Informationen

Sie können sich ganz bequem über unser Anmelde-Formular direkt anmelden.

Für weitere Informationen zu unseren Seminaren nutzen Sie bitte unser Kontaktformular

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